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Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Ab kommenden Montag erhält jeder Kunde, der den EDEKA Blank Markt in Jemgum besucht, ein kostenloses Visier zum Einkaufen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.
Land ändert Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Wie bereits am Mittwoch angekündigt wird in Niedersachsen ab kommenden Montag, den 27. April, eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gelten. Die entsprechende Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung am Freitag vorgestellt.
Aus der Verordnung:
(1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Private Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen.
Einen umfangreichen Antwortkatalog auf die häufigsten Fragen zur beschlossenen Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung in Niedersachsen und vielen weiteren Themen rund um das Corona-Virus finden Sie im Internet unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.
Weitere Änderungen der Verordnung umfassen im Wesentlichen:
- Möglichkeit der Öffnung von Friseurbetrieben ab Montag, den 4. Mai
„Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen, wenn ein Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist, die Frisörin oder der Frisör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und nach jeder Kundin und jedem Kunden eine Händedesinfektion durchführt. Jede Frisörin und jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann; eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.“
- Regelungen zum Besuch von engen Angehörigen und LebenspartnerInnen auf den niedersächsischen Inseln
Vom Beförderungsverbot von Personen auf die niedersächsischen Inseln sind zukünftig folgende Personengruppen ausgenommen:
1. Personen, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten,
2. Personen, die die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung, einschließlich der Angehörigenpflege, oder die Versorgung der Inselbewohnerinnen und Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,
3. die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel,
4. Verwandte ersten Grades einer Bewohnerin oder eines Bewohners mit erstem Wohnsitz auf der Insel, soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen, sowie
5. von der Kommune akkreditierte Journalistinnen und Journalisten.
- Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig ausgenommen:
1. der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport,
2. der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport,
3. der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport.
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Wir starten wieder durch!
der Corona-Virus sorgt weiterhin überall für Einschränkungen.
Wir möchten Sie gern über unser Angebot zur bestmöglichen Unterstützung in dieser Ausnahmesituation informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kontakten und Dienstleistungen sorgen wir für die strenge Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Die Beratung und der Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen ist ab dem 20.04.2020 einschließlich Probefahrten wieder in gewohntem Umfang möglich. Unsere Verkaufsabteilung ist persönlich, telefonisch und per E‑Mail für sie erreichbar.
Infos zum Thema & Kontaktdaten finden Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…
Bleiben Sie gesund!
Ihr HIRO Team
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Oberauer Alm nutzt Visiere
Das gilt in Restaurants, Hotels und Cafés
Die Gastronomie hat es hart getroffen. Der Corona-Virus schickte die gesamte Branche für mehrere Wochen in eine Zwangspause. In dieser Zeit konnten kaum bis keine Einnahmen erzielt werden. Die Kosten für Pacht, Personal, Nebenkosten, Versicherungen, Warenbestände, die vernichtet werden mussten und weitere Ausgaben haben sich in dieser Zeit angehäuft. Viele Restaurants, Kneipen und Gaststätten werden des schwer haben, die Ausfall zu verkraften.
Aber auch nach dem Start klagt die Branche über hohe Umsatzeinbußen. Im Vergleich zu den Monaten vor Corona sind die Umsätze um bis zu 80% eingebrochen. Viele Verbraucher sind noch unsicher und trauen sich nicht außer Haus essen zu gehen. Gerade daher sollten Gastronomen jetzt die Hygienekonzepte sorgfältig umsetzen um das Vertrauen der Gäste wieder aufzubauen.
Die Oberauer Alm setzt auf Visiere
“Seit dem 18. Mai 2020 durften wir unsere Alm wieder öffnen. Wir haben uns lange mit Hygienekonzept Gastronomie auseinander gesetzt. Als Grundlage diente dazu das Bayerische Ministerialblatt,” so Archie Sures, Inhaber der Oberauer Alm aus dem Loisachtal ( Landkreis Garmisch-Partenkirchen ) und weiter: ” wir haben alle Punkte umgesetzt für ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife,
Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel gesorgt. Die Gäste haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wer keinen Gesichtsschutz hat, bekommt von uns ein Leihvisier zur Verfügung gestellt. Die Folie wird anschließend ausgetauscht und der Bügel desinfiziert, somit müssen wir keinen Gast nach Hause schicken. Unsere Mitarbeiter tragen ebenfalls Visiere, gerade dann wenn wir an den Tischen bewirten oder Bestellungen aufnehmen.”
Gaststätte in Oberau
Die Oberauer Alm ist eine Mischung aus bayrischer Wirtschaft und bürgerlichem Speiselokal, in dem es immer gesellig zugeht. Auf unserer Speisekarte finden Sie traditionelle und internationale Gerichte und auch sicherlich etwas für Ihren Geschmack.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und einen guten Appetit.
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Visier-Lösung für nur 15 Cent* erobert die Republik
Foto — von links: Jens Schöneis ( Schöneis GmbH ) , Ingo Tonsor ( LeserECHO-Verlag ) sowie Stefan Pollmann und Anton Abel von LMBK
Die beiden Unternehmer Jens Schöneis, Inhaber des gleichnamigen Verpackungsunternehmen und Ingo Tonsor, Inhaber des LeserECHO-Verlages, haben eine Visier-Lösung als Alternative zum herkömmlichen Mundschutz entwickelt. Das besondere an dieser Visierlösung ist die günstige Nutzung. Schon ab 15 Cent können Unternehmen wie Einzelhändler, Dienstleister, Bildungsträger und andere Branchen Einweg-Lösungen für Ihre Mitarbeiter und Kunden anbieten. „In einem EDEKA-Markt haben wir die Visiere ausgiebig getestet. Der Erfolg zeichnete sich schon nach nur zwei Stunden ab, als alle Visiere sofort ausverkauft waren, obwohl diese zuerst als Leihvisiere angedacht waren. Die Kunden wollten das Visier einfach nicht abgeben“ so Jens Schöneis.
Visier-Lösung
„Die Bügel werden in Leer von LMBK Kunststofftechnik im Spritzgussverfahren produziert und mit einem Plastikschutz bei Schöneis aus Esterwegen versandfertig ausgestattet. Bis zu 100.000 Visiere können wir zur Zeit wöchentlich ausliefern, wenn es sein muss geht noch einiges mehr “, fügt Ingo Tonsor hinzu.
Visier-Lösung
Die Visiere sind schon in vielen Märkten der EDEKA, Markant-Märkten, bei Bildungsträgern, Frisörbetrieben sowie Bäckereien im Einsatz. Täglich erschließen die Unternehmer neue Einsatzbereiche für das nur 25 Gramm leichte Visier, welches Nase, Mund und Augen abschirmt.
Visier-Lösung
Die Visiere bieten noch weitere Vorteile. Die Träger können wesentlich besser atmen und einschränkungsfrei kommunizieren. Für Gehörlose oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, stellen die Visiere eine perfekte Lösung dar.
LeserECHO-Verlag
*Die Bügel für die mehrfache Nutzung können mit Einweg-Folien für nur 15 Cent versehen werden. Die Bügel sowie die Folien können über Schöneis und dem LeserECHO-Verlag geordert werden.
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