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Hessen: Maskenpflicht: Visiere erlaubt!
Die Hessische Landesregierung hat folgende Maskenpflicht beschlossen:
Wo muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?
- in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Bahn, Taxi, Schiff und Luftfahrzeug)
- im Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen etc.
- auf dem Wochenmarkt
- in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen
- in überdachten Einkaufszentern und in Ladenstraßen (Ladenstraßen sind überdachte oder überdeckte Flächen, an denen Verkaufsräume liegen und die dem Kundenverkehr dienen)
- in Spielhallen und Spielbanken
- in geschlossenen Räumen von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos
- bei der Erbringung und Entgegennahme von körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Tattoostudio etc.)
- Die Bedeckungspflicht gilt auch für Küchenpersonal und Servicekräfte während sie ihre Tätigkeit ausüben.
In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, wird eine Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
Was ist eine Maske bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung?
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Neben den so genannten oft selbst genähten Alltagsmasken zählen auch Schals oder Tücher dazu. Es können auch Gesichtsvisiere verwendet werden.
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News
“Produktion von Schutzkleidung und Arzneimitteln zurück nach Europa holen”
Zu der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von Schutzausrüstung für medizinisches Personal in Deutschland finanziell zu fördern, erklärt die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen:
“Es darf nie wieder vorkommen, dass in einer Pandemie der Schutz von Ärzten und Patienten von in Fernost gefertigten Cent-Artikel abhängt. Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, um Produktionskapazitäten für Schutzausrüstung in Deutschland und Europa aufzubauen. Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von medizinischen Schutzmasken in Deutschland finanziell zu fördern, ist daher eine richtige politische Entscheidung.
Nach Umfragen ist Ärzten und ihren Mitarbeiten im Schutzmasken-Chaos der ersten Infektionswelle massenhaft mangelhafte und auch falsch deklarierte Schutzkleidung zugeteilt worden. Solche Mängel sind keine Petitesse, sie bedeuten für Ärzte und andere Gesundheitsberufe akute Gefahr für Leib und Leben. Solche Mängel müssen dringend ausgeschlossen werden.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass es unter Pandemiebedingungen nicht zu Lieferengpässen und Qualitätsdefiziten bei Arzneimitteln kommt. Schon vor der Corona-Pandemie war erkennbar, wie abhängig die Arzneimittelversorgung in Deutschland von Arzneimittelherstellern in Asien ist. Um dieser Abhängigkeit entgegenzuwirken, sollte die Bundesregierung die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen, die Produktion besonders wichtiger Arzneimittel nach Europa zurückzuholen. Die zuständigen Behörden können ihre Überwachungsfunktion bei Standorten in Europa sehr viel besser ausüben als dies bei Produktionsstandorten in Drittstaaten der Fall ist. Zudem sind kürzere Lieferketten von der Rohstoffherstellung bis zur Ausgabe der Arzneimittel in den Apotheken besser nachvollziehbar.
Die Bundesregierung sollte sich außerdem dafür einsetzen, dass die Produktion in Drittstaaten unter Beachtung menschenwürdiger, auch für die EU geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen erfolgt. So lässt sich ausschließen, dass Hersteller die Bestimmungen durch Verlagerung der Produktion in Drittstaaten umgehen, nur um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.”
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