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Tra­ge­pflicht für Mund-Nasen-Bedeckung

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Foto: Ab kom­men­den Mon­tag erhält jeder Kun­de, der den EDEKA Blank Markt in Jem­gum besucht,  ein kos­ten­lo­ses Visier zum Ein­kau­fen. Das Visier bedeckt die Augen sowie den Mund und Nasenbereich.

Land ändert Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Corona-Virus

Wie bereits am Mitt­woch ange­kün­digt wird in Nie­der­sach­sen ab kom­men­den Mon­tag, den 27. April, eine lan­des­wei­te Pflicht zum Tra­gen einer ein­fa­chen Mund-Nasen-Bede­ckung für Fahr­gäs­te im Per­so­nen­ver­kehr und Kun­din­nen und Kun­den im Ein­zel­han­del gel­ten. Die ent­spre­chen­de Ände­rung der Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus hat die Lan­des­re­gie­rung am Frei­tag vorgestellt.

Aus der Verordnung:

(1) Besu­che­rin­nen und Besu­cher von Ver­kaufs­stel­len, Ein­kaufs­cen­tern und Ein­rich­tun­gen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Aus­nah­me von Buchst. k, sowie Per­so­nen, die als Fahr­gast ein Ver­kehrs­mit­tel des Per­so­nen­ver­kehrs und die hier­zu gehö­ren­den Ein­rich­tun­gen, wie zum Bei­spiel Hal­te­stel­len und Auf­ent­halts­be­rei­che am Gleis, nut­zen, sind ver­pflich­tet, eine tex­ti­le Bar­rie­re als Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Pri­va­te Per­so­nen­kraft­wa­gen sowie pri­va­te und gewerb­li­che Last­kraft­wa­gen sind kei­ne Ver­kehrs­mit­tel des Per­so­nen­ver­kehrs im Sin­ne des Sat­zes 1.

(2) Eine Mund-Nasen-Bede­ckung im Sin­ne des Absat­zes 1 ist jede tex­ti­le Bar­rie­re, die auf­grund ihrer Beschaf­fen­heit geeig­net ist, eine Aus­brei­tung von über­tra­gungs­fä­hi­gen Tröpf­chen­par­ti­keln durch Hus­ten, Nie­sen und Aus­spra­che zu ver­rin­gern, unab­hän­gig von einer Kenn­zeich­nung oder zer­ti­fi­zier­ten Schutz­ka­te­go­rie; geeig­net sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baum­wol­le oder ande­rem geeig­ne­tem Mate­ri­al selbst her­ge­stell­te Mas­ken oder Ähnliches.

(3) Per­so­nen, für die auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen, zum Bei­spiel schwe­re Herz- oder Lun­gen­er­kran­kun­gen, wegen des höhe­ren Atem­wi­der­stands das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung nicht zumut­bar ist, sind von der Ver­pflich­tung nach Absatz 1 ausgenommen.

(4) Von der Ver­pflich­tung nach Absatz 1 sind Kin­der bis zur Voll­endung des 6. Lebens­jah­res ausgenommen.

Einen umfang­rei­chen Ant­wort­ka­ta­log auf die häu­figs­ten Fra­gen zur beschlos­se­nen Pflicht zum Tra­gen einer ein­fa­chen Mund-Nasen-Bede­ckung in Nie­der­sach­sen und vie­len wei­te­ren The­men rund um das Coro­na-Virus fin­den Sie im Inter­net unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/187161.html.

Wei­te­re Ände­run­gen der Ver­ord­nung umfas­sen im Wesentlichen:

  • Mög­lich­keit der Öff­nung von Fri­seur­be­trie­ben ab Mon­tag, den 4. Mai

„Fri­sö­rin­nen und Fri­sö­re dür­fen eben­falls Dienst­leis­tun­gen unter Beach­tung von Hygie­ne­re­geln erbrin­gen, wenn ein Abstand zwi­schen den Kun­din­nen und Kun­den von min­des­tens 1,5 Metern gewähr­leis­tet ist, die Fri­sö­rin oder der Fri­sör bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bede­ckung trägt und nach jeder Kun­din und jedem Kun­den eine Hän­de­des­in­fek­ti­on durch­führt. Jede Fri­sö­rin und jeder Fri­sör hat den Namen und die Kon­takt­da­ten der Kun­din oder des Kun­den sowie den Zeit­punkt des Betre­tens und Ver­las­sens des Salons mit deren oder des­sen Ein­ver­ständ­nis zu doku­men­tie­ren und drei Wochen auf­zu­be­wah­ren, damit eine etwa­ige Infek­ti­ons­ket­te nach­voll­zo­gen wer­den kann; eine Kun­din oder ein Kun­de darf nur bedient wer­den, wenn sie oder er mit der Doku­men­ta­ti­on ein­ver­stan­den ist.“

  • Rege­lun­gen zum Besuch von engen Ange­hö­ri­gen und Lebens­part­ne­rIn­nen auf den nie­der­säch­si­schen Inseln

Vom Beför­de­rungs­ver­bot von Per­so­nen auf die nie­der­säch­si­schen Inseln sind zukünf­tig fol­gen­de Per­so­nen­grup­pen ausgenommen:

1. Per­so­nen, die auf­grund eines Dienst- oder Arbeits­ver­hält­nis­ses, eines Werk­ver­tra­ges oder eines Dienst- oder Arbeits­auf­tra­ges zum Zweck der Arbeits­auf­nah­me die Insel betreten,

2. Per­so­nen, die die medi­zi­ni­sche, not­fall­me­di­zi­ni­sche, geburts­hel­fen­de und pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung, ein­schließ­lich der Ange­hö­ri­gen­pfle­ge, oder die Ver­sor­gung der Insel­be­woh­ne­rin­nen und Insel­be­woh­ner mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs sicherstellen,

3. die Ehe­gat­tin, der Ehe­gat­te, die Lebens­part­ne­rin oder der Lebens­part­ner im Sin­ne des Lebens­part­ner­schafts­ge­set­zes einer Bewoh­ne­rin oder eines Bewoh­ners mit ers­tem Wohn­sitz auf der Insel,

4. Ver­wand­te ers­ten Gra­des einer Bewoh­ne­rin oder eines Bewoh­ners mit ers­tem Wohn­sitz auf der Insel, soweit zwin­gen­de fami­liä­re Grün­de vor­lie­gen, sowie

5. von der Kom­mu­ne akkre­di­tier­te Jour­na­lis­tin­nen und Journalisten.

  • Rege­lun­gen zur schritt­wei­sen Wie­der­auf­nah­me des Schulbetriebs

Vom gene­rel­len Ver­bot des Prä­senz­un­ter­richts sind zukünf­tig ausgenommen:

1. der Prä­senz­un­ter­richt im 4. Schul­jahr­gang in Schu­len des Prim­ar­be­reichs mit Aus­nah­me des Fachs Sport,

2. der Prä­senz­un­ter­richt des Schul­jahr­gangs 13 in Schu­len des Sekun­dar­be­reichs II sowie der Prä­senz­un­ter­richt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Schul­jahr­gän­ge 9 und 10 des Sekun­dar­be­reichs I, die an den Abschluss­prü­fun­gen zum Erwerb der Abschlüs­se nach den Schul­jahr­gän­gen 9 und 10 teil­neh­men, jeweils mit Aus­nah­me des Fachs Sport,

3. der Prä­senz­un­ter­richt in der Fach­stu­fe 2 der Berufs­schu­le, im Jahr­gang 13 des Beruf­li­chen Gym­na­si­ums (nur Prü­fungs­vor­be­rei­tung) und der Klas­se 13 der Berufs­ober­schu­le (nur Prü­fungs­vor­be­rei­tung), der Abschluss­klas­se der Fach­schu­le (nur Prü­fungs­vor­be­rei­tung), der Klas­se 1 der Pfle­ge­schu­le für neu begin­nen­de Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die unmit­tel­ba­re Prü­fungs­vor­be­rei­tung und Prü­fung in den Schu­len für ande­re als ärzt­li­che Heil­be­ru­fe sowie in den über­be­trieb­li­chen Bil­dungs­stät­ten der Kam­mern und der von ihnen mit der Durch­füh­rung beauf­trag­ten Trä­ger, jeweils mit Aus­nah­me des Fachs Sport.


Anzei­ge:

Wir star­ten wie­der durch!

der Coro­na-Virus sorgt wei­ter­hin über­all für Einschränkungen.

Wir möch­ten Sie gern über unser Ange­bot zur best­mög­li­chen Unter­stüt­zung in die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on informieren:
Das Wichtigste!
Bei allen Kon­tak­ten und Dienst­leis­tun­gen sor­gen wir für die stren­ge Ein­hal­tung der vor­ge­schrie­be­nen Hygie­ne­maß­nah­men zu Ihrem und zum Schutz unse­rer Mitarbeiter.
Die Bera­tung und der Ver­kauf von Neu­wa­gen und Gebraucht­wa­gen ist ab dem 20.04.2020 ein­schließ­lich Pro­be­fahr­ten wie­der in gewohn­tem Umfang mög­lich. Unse­re Ver­kaufs­ab­tei­lung ist per­sön­lich, tele­fo­nisch und per E‑Mail für sie erreichbar.

Infos zum The­ma & Kon­takt­da­ten fin­den Sie hier:
➡️ https://www.hiro-online.de/…/einschrankungen-durch-corona‑v…

Blei­ben Sie gesund!
Ihr HIRO Team

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Ober­au­er Alm nutzt Visiere

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Oberauer Alm

Das gilt in Restau­rants, Hotels und Cafés 

Die Gas­tro­no­mie hat es hart getrof­fen. Der Coro­na-Virus schick­te die gesam­te Bran­che für meh­re­re Wochen in eine Zwangs­pau­se. In die­ser Zeit konn­ten kaum bis kei­ne Ein­nah­men erzielt wer­den. Die Kos­ten für Pacht, Per­so­nal, Neben­kos­ten, Ver­si­che­run­gen, Waren­be­stän­de, die ver­nich­tet wer­den muss­ten und wei­te­re Aus­ga­ben haben sich in die­ser Zeit ange­häuft. Vie­le Restau­rants, Knei­pen und Gast­stät­ten wer­den des schwer haben, die Aus­fall zu verkraften. 

Aber auch nach dem Start klagt die Bran­che über hohe Umsatz­ein­bu­ßen. Im Ver­gleich zu den Mona­ten vor Coro­na sind die Umsät­ze um bis zu 80% ein­ge­bro­chen. Vie­le Ver­brau­cher sind noch unsi­cher und trau­en sich nicht außer Haus essen zu gehen. Gera­de daher soll­ten Gas­tro­no­men jetzt die Hygie­ne­kon­zep­te sorg­fäl­tig umset­zen um das Ver­trau­en der Gäs­te wie­der aufzubauen. 

Die Ober­au­er Alm setzt auf Visiere

Ober­au­er Alm

“Seit dem 18. Mai 2020 durf­ten wir unse­re Alm wie­der öff­nen. Wir haben uns lan­ge mit Hygie­ne­kon­zept Gas­tro­no­mie aus­ein­an­der gesetzt. Als Grund­la­ge dien­te dazu das Baye­ri­sche Minis­te­ri­al­blatt,” so Archie Sures, Inha­ber der Ober­au­er Alm aus dem Loi­sach­tal ( Land­kreis Gar­misch-Par­ten­kir­chen ) und wei­ter: ” wir haben alle Punk­te umge­setzt für aus­rei­chend Wasch­ge­le­gen­hei­ten, Flüs­sig­sei­fe,
Ein­mal­hand­tü­cher und  Hän­de­des­in­fek­ti­ons­mit­tel gesorgt. Die Gäs­te haben eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Wer kei­nen Gesichts­schutz hat, bekommt von uns ein Leih­vi­sier zur Ver­fü­gung gestellt. Die Folie wird anschlie­ßend aus­ge­tauscht und der Bügel des­in­fi­ziert, somit müs­sen wir kei­nen Gast nach Hau­se schi­cken. Unse­re Mit­ar­bei­ter tra­gen eben­falls Visie­re, gera­de dann wenn wir an den Tischen bewir­ten oder Bestel­lun­gen aufnehmen.” 

Aus einem Bügel und einer Folie wird ein Visier — Der Bügel wird des­in­fi­ziert und kann immer wie­der genutzt wer­den. Die Folie, wel­che nur weni­ge Cents kos­tet, wird aus­ge­tauscht. Somit haben Gas­tro­no­men eine sehr güns­ti­ge Gesichts­schutz-Lösung für den Mund‑, Nasen- und Augenbereich.

Gast­stät­te in Oberau

Ober­au — güns­tig gele­gen in der Nähe von Gar­misch-Par­ten­kir­chen, Zug­spit­ze und Oberammergau.

 
Wir hei­ßen Sie in unse­rem klei­nen Restau­rant im Her­zen von Ober­au herz­lich will­kom­men.
Die Ober­au­er Alm ist eine Mischung aus bay­ri­scher Wirt­schaft und bür­ger­li­chem Spei­se­lo­kal, in dem es immer gesel­lig zugeht. Auf unse­rer Spei­se­kar­te fin­den Sie tra­di­tio­nel­le und inter­na­tio­na­le Gerich­te und auch sicher­lich etwas für Ihren Geschmack.

Wir freu­en uns auf Ihren Besuch, wün­schen Ihnen einen ange­neh­men Auf­ent­halt und einen guten Appetit.

 
Tomas & Joa­chim Sures
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Visier-Lösung für nur 15 Cent* erobert die Republik

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Foto — von links: Jens Schön­eis ( Schön­eis GmbH ) , Ingo Ton­sor ( Lese­r­ECHO-Ver­lag ) sowie Ste­fan Poll­mann und Anton Abel von LMBK

Die bei­den Unter­neh­mer Jens Schön­eis, Inha­ber des gleich­na­mi­gen Ver­pa­ckungs­un­ter­neh­men  und Ingo Ton­sor,  Inha­ber des Lese­r­ECHO-Ver­la­ges, haben eine Visier-Lösung als Alter­na­ti­ve zum her­kömm­li­chen Mund­schutz ent­wi­ckelt.  Das beson­de­re an die­ser Visier­lö­sung ist die güns­ti­ge Nut­zung. Schon ab 15 Cent kön­nen Unter­neh­men wie Ein­zel­händ­ler, Dienst­leis­ter, Bil­dungs­trä­ger und ande­re Bran­chen Ein­weg-Lösun­gen für Ihre Mit­ar­bei­ter und Kun­den anbie­ten. „In einem EDE­KA-Markt haben wir die Visie­re aus­gie­big getes­tet. Der Erfolg zeich­ne­te sich schon nach nur zwei Stun­den ab, als alle Visie­re sofort aus­ver­kauft waren, obwohl die­se zuerst als Leih­vi­sie­re ange­dacht waren. Die Kun­den woll­ten das Visier ein­fach nicht abge­ben“ so Jens Schöneis.

Visier-Lösung

Pla­kat-Akti­on — Visie­re zum Schutz von Nasen‑, Mund- und Augenbereich

„Die Bügel wer­den in Leer von LMBK Kunst­stoff­tech­nik im Spritz­guss­ver­fah­ren pro­du­ziert und mit einem Plas­tik­schutz bei Schön­eis aus Ester­we­gen ver­sand­fer­tig aus­ge­stat­tet. Bis zu 100.000 Visie­re kön­nen wir zur Zeit wöchent­lich aus­lie­fern, wenn es sein muss geht noch eini­ges mehr “, fügt Ingo Ton­sor hinzu.

Visier-Lösung

Die Visie­re sind schon in vie­len Märk­ten der EDEKA, Mar­kant-Märk­ten, bei Bil­dungs­trä­gern, Fri­sör­be­trie­ben sowie Bäcke­rei­en im Ein­satz. Täg­lich erschlie­ßen die Unter­neh­mer neue Ein­satz­be­rei­che für das nur 25 Gramm leich­te Visier, wel­ches Nase, Mund und Augen abschirmt.

Visier-Lösung

Die Visie­re bie­ten noch wei­te­re Vor­tei­le. Die Trä­ger kön­nen wesent­lich bes­ser atmen und ein­schrän­kungs­frei kom­mu­ni­zie­ren. Für Gehör­lo­se oder Men­schen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den von der Mas­ken­pflicht befreit sind, stel­len die Visie­re eine per­fek­te Lösung dar. 

Lese­r­ECHO-Ver­lag

*Die Bügel für die mehr­fa­che Nut­zung kön­nen mit Ein­weg-Foli­en für nur 15 Cent ver­se­hen wer­den. Die Bügel sowie die Foli­en kön­nen über Schön­eis und dem Lese­r­ECHO-Ver­lag geor­dert werden. 


Anzei­ge:

 

Schön­eis aus Esterwegen

Visier-Lösung


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